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Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach Mallorca bringen, um es hier zu benutzen, wird empfohlen, es auf spanischen Kennzeichen zu registrieren.

Nach EU-Recht ist der Eigentümer verpflichtet, das Fahrzeug dort zu registrieren, wenn er seinen ständigen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk oder ein anderes Zulassungsland verlegt.

Wenn Sie nicht dauerhaft in Spanien leben, aber eine der folgenden Situationen zutrifft, müssen Sie Ihr Fahrzeug auch hier registrieren:

-Das Auto ist in Spanien mehr als 3 Monate am Stück (siehe auch FZV §13, 3)

-Der Fahrer ist mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien (kumulativ, nicht zusammenhängend)

-Das „Lebenszentrum“ des Fahrers befindet sich in Spanien (Kinder gehen in Spanien zur Schule, man hat eine Firma in Spanien, Sie sind steuerlich registriert usw.)

In diesen Fällen gilt der Fahrer als in Spanien wohnhaft! Einwohner und alle, die mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen, sind verpflichtet, das Fahrzeug umzumelden.

Die Ummeldung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Abmeldung in Ihrem Land angefangen werden. Wenn Sie nicht als Einwohner registriert sind, aber hier arbeiten, gelten die gleichen Regeln.

Jeder, der ein Feriendomizil hat oder nur seinen Urlaub hier verbringt (Kurzaufenthalte), ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sein Fahrzeug umzumelden.

In diesen Fällen ist der Eigentümer der einzige, der das Fahrzeug benutzen darf und alle Dokumente wie Versicherungspapiere und TÜV müssen in dem Land erfolgen, aus dem das Fahrzeug stammt.

Eine Kfz-Ummeldung auf Mallorca ist viel komplizierter als in anderen EU-Ländern und dauert ca. 3-6 Wochen.

Zuerst überprüfe ich, ob Sie über alle erforderlichen Dokumente verfügen, und erkläre Ihnen den Prozess. Außerdem überprüfe ich bestimmte Details des Autos, um festzustellen, ob die Spezifikationen des Fahrzeugs mit denen in Spanien geltenden Bestimmungen übereinstimmen.

Das Fahrzeug muss die Inspektion beim spanischen ITV (TÜV-Behörde, die den ersten Teil der spanischen Zulassungspapiere Ficha Tecnica ausstellt) bestehen.

Wir vereinbaren einen Termin nach Ihrem Wunsch. Sie können mich zur Inspektion begleiten oder es ganz mir überlassen.

Nach Erhalt der Ficha Tecnica, muss das Auto bei der örtlichen Gemeinde angemeldet werden und die Straßen- und Zulassungssteuer müssen bezahlt werden. Erst danach wird der zweite Teil der spanischen Zulassungspapiere, Permiso de Circulacion, bei Trafico ausgestellt. Danach müssen Sie als letztes die Nummernschilder kaufen und vor allem eine Versicherung für das neue spanisch zugelassene Fahrzeug abschliessen.

Die Preise für eine KFZ-Ummeldung  inklusive mein Service beginnen bei 650, – Euro. Der Preis beinhaltet alle Gebühren bei den verschiedenen Behörden: Trafico, Nummernschilder, Consell de Mallorca, ITV, Erstellung des Formular 576). Es kann jedoch teurer werden, wenn Sie nicht von der Öko-Zulassungssteuer befreit sind.

Die Öko-Zulassungssteuer basiert sich auf dem CO2.

  Rate 1 bis 120 g / km                                                  0% Steuern

  Rate 2 von 120 g / km bis 160 g / km                       4,75% Steuern

  Rate 3 von 160 g / km bis 200 g / km                       9,75% Steuern

  Rate 4 Mehr als 200 g / km                                       16% Steuer

Wenn Ihr Fahrzeug vor 1998 stammt, zahlen Sie 12% Zulassungssteuer.

Wenn Ihr Fahrzeug nach 1998 gebaut wurde, Sie aber nicht wissen, wie hoch der CO2-Verbrauch ist, müssen Sie automatisch 16% Steuern zahlen.

Die Zulassungssteuer richtet sich immer nach dem Alter des Fahrzeugs. Das Finanzamt hat eine offizielle Schwacke-Liste, in der Sie die Steuer basierend auf dem Wert des Fahrzeugs und den CO2-Ausstoss berechnen können.

Füllen Sie das Anfrageformular aus, um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die Ummeldung Ihres Autos zu erhalten.

Kontakt

Telefonisch anrufen +34 667 706 558